Eigenwillige Umsetzung Der Routerfreiheit Bei Kabel Deutschland
Seit August 2016 ist das Gesetz zur Endgerätefreiheit am Internetanschluss in Kraft (https://de.wikipedia.org/wiki/Routerzwang). Somit darf ein Provider nicht mehr darauf bestehen, alleinig den mitgelieferten Provider-Router zu unterstützen. Die Umsetzung bei Kabel Deutschland (KD) ist hier sehr eigenwillig. Es dürfen nur bestimmte Geräte angeschlossen werden. Nicht jedes technisch kompatible Gerät wird hier erlaubt.
Was darf man konkret anschließen?
Laut KD: Das Gerät muss eine vorgegebene KD-Schnittstellenbeschreibung erfüllen. Diese ist zu finden unter https://www.vodafone.de/hersteller-info.html bzw. dort das Dokument “DOCSIS pNTP Interface Specification (Stand: 22.07.2016)".
Was bedeutet das genau?
In der Beschreibung sind Maximalanforderungen an das Kabelmodem gestellt. Nur Geräte mit “nominal minimum DS channel count … 16” und “Minimum US channel count is 4”. Geräte müssen also mind. 16 Downstream Channel und mind. 4 Upstream Channel unterstützen. Das entspricht aktuell (Stand 2016) dem Porsche Model der Kabelrouter. Mehr Infos dazu sind in folgendem Forum zu finden: https://www.kdgforum.de/search.php?author_id=13134&sr=posts . Derzeit erfüllt lediglich die Fritzbox 6490 (ca. 200,- €) diese Spezifikation. Technisch ist diese Forderung unsinnig, weil selbst die aktuell gelieferten Kabelmodems von KD/Vodafone teilweise diese Spezifikation nicht unterstützen (bspw. die weit verbreiteten Hitron Geräte). Diese Maximalforderung macht nur Sinn, wenn ein entsprechender Internetanschluss (>=400MBit/s) vorhanden ist.
Also funktionieren alle Fritzbox 6490?
Nein! Es gibt Leute, welche Fritzboxen des Typs 6490 von vorherigen Providern haben und diese versuchten bei KD zu nutzen. Von der Spezifikation her, gibt es hier keinerlei Probleme. Aber KD (bzw. Vodafone) unterbindet die Nutzung von ehemals “geliehenen” Geräten strikt. KD ist der Ansicht, dass Geräte, welche dem Nutzer nur leihweise zur Verfügung gestellt wurden, nicht legal im Besitz eines KD Kunden im Rahmen der Routerfreiheit genutzt werden dürfen. Also selbst wenn ein Nutzer ein solches Gerät vom Provider hat, weil es z.B. nicht mehr zurückgefordert wurde, kann diese nicht am KD Anschluss genutzt werden. Technisch umgesetzt wird dies anscheinend durch einen MAC Adressfilter bei KD. Sie scheinen eine Liste ungültiger MAC Adressen zu haben. Beim Aktivierungsprozess wird mit diesen Geräte eine Fehlermeldung angezeigt.
Welche Geräte funktionieren jetzt zu 100%?
Fritzbox 6490 mit der Seriennummer 20002778. Hierzu ein Zitat von AVM: “AVM entwickelt FRITZ!Box Cable im Einklang mit Schnittstellenbeschreibung der Netzbetreiber. Nur die speziell für den Handel entwickelten FRITZBox 6490 Cable mit der Artikelnummer 20002778 ist für den Kabelanschluss und verschiedenste Netzbetreiber geeignet.” (https://avm.de/service/freie-routerwahl/faqs-zur-freien-routerwahl/)
Fazit:
Leider macht es KD/Vodafone dem Nutzer hier nicht leicht. Besser macht es UnityMedia. Hier werden Geräte akzeptiert, welche technisch kompatibel sind. Es werden keine Maximalforderungen gestellt. Auch die Unterscheidung zwischen ehemaligen Leihgeräte und frei verkäuflichen Geräte gibt es dort nicht.